AGB

Teilnahme

Die Teilnahme einer volljährigen Person ist bei unseren Angeboten verpflichtend.

Anmeldung und Zahlung

Die Anmeldung von Veranstaltungen kann grundsätzlich nur schriftlich per Post oder e-mail erfolgen. Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Anmeldebestätigung per e-mail oder Post durch uns wirksam. Ein Tourbeginn ohne vollständige Bezahlung der Tourgebühren ist nicht möglich. Die Zahlungsdetails entnehmen Sie bitte der Anmeldebestätigung.

Rückritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Tourbeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post (Poststempel) oder e-mail erfolgen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Tourbeginn berechnen wir keine Gebühren, bis 2 Tage vorher 50% der Gebühr, danach erfolgt keine Rückzahlung, wir akzeptieren aber eine Ersatzperson bzw Gruppe. Wir behalten uns vor, die Tour, z.B. bei Unwetterwarnung abzusagen, die Gebühr wird dann zurückerstattet. Muss die Tour aus unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Gründen am gebuchten Tag ausfallen, und können wir trotz Bemühungen den Kunden davon nicht rechtzeitig in Kenntnis setzen, haften wir nicht für etwaig entstehende Aufwendungen des Kunden. Gerne bemühen wir uns um einen zeitnahen Ersatztermin; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Haftung

Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Gefahr Die Teilnehmer sind verpflichtet den Sicherheitsanweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Die Teilnehmer sind für Ihre eigenen Handlungen im Rahmen der Tour und deren Folgen selbst verantwortlich. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu unseren Lasten ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Wir haften nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen wie Kameras, MP3-Playern, Schmuck, Handys etc., die die Teilnehmer mitbringen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe der Tourgebühren exklusive Steuern begrenzt. Reklamationen sind unverzüglich, noch während der Durchführung der Leistung mitzuteilen, um eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandung und Abstellung dieser zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Durch die Begleitung der Teilnehmer durch einen Erwachsenen ist der Tourleiter von der Aufsichtspflicht der Teilnehmer entbunden. Der Tourleiter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei grober bzw. fahrlässiger Gefährdung des eigenen Wohls und das anderer Personen (z.B. bei wiederholter Missachtung der Sicherheitsanweisungen des Tourleiters), von der Tour auszuschließen. Der Auftraggeber ist verpflichtet , den Tourleiter von allen gesundheitlichen Einschränkungen der Teilnehmer, die im Rahmen der Tour von Bedeutung sein könnten (z.B. Allergien, Behinderungen, Epilepsie usw.), in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber erklärt mit Anerkennung der AGB , dass er für angerichtete Schäden durch die teilnehmenden Personen haftet.

Besondere Risiken bei Nacht- und Outdoorveranstaltungen

Bei allen Veranstaltungen bei Nacht und bei Outdoorveranstaltungen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers bzw. der Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigten.

Betriebsausflüge

1. Allgemein

Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Teilnehmer mit seiner Anmeldung akzeptiert. Abweichende Formulierungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigungvon GPS Rally.

2. Vertrag

Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in welchem GPS Rally die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden, auf das von GPS Rally unterbreitete Angebot, zugeht. Ein Bestätigungsschreiben von GPS Rally an den Kunden dient nur der Bestätigung des Vertragsschlusses und des Eingangs der Annahmeerklärung bei GPS Rally. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Veranstaltungsausschreibung, diesen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Anmeldebestätigung.

3. Leistungen und Leistungsänderung

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Internetpräsentation oder dem individuell erstellten Angebot. Wird auf Wunsch ein individuelles Angebot erstellt, so ergibt sich eine Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot und dem jeweiligen Vertrag. GPS Rally hat dem Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat GPS Rally die Teilnehmer rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.

4. Zahlung

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung/ des Vertrages ist die ausgewiesene Anzahlung von 50% auf den Gesamtpreis zum angegebenen Termin fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung fällig.

5. Besondere Risiken bei Nacht- und Outdoorveranstaltungen

Bei allen Veranstaltungen bei Nacht und bei Outdoorveranstaltungen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers bzw. der Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigten.